(Vor-)Urteile
und Freisprüche.
Angler haben’s nicht leicht. Ihr
Bild in der Öffentlichkeit entspricht selten der Wahrheit. Wir haben die
(Vor-)Urteile aufgelistet und liefern fundierte Freisprüche für Angler gleich
dazu.
(Vor-)Urteil Nr. 1:
ANGLER SIND TIERQUÄLER.
Freispruch: Millionen Tiere werden
täglich von Menschen zu Nahrungszwecken getötet. Zugegeben: Auch Angler töten,
wenn sie einen Fisch verwerten wollen (und zwar ungleich schneller und sauberer
als die Berufsfischerei). Alle Angler sind geschult, Fische erst zu betäuben
und anschließend nach den gesetzlichen Richtlinien zu töten. Der Vorwurf, dass
Angler Tierquäler sind, wird vor diesem Hintergrund absurd, zumal
wissenschaftlich umstritten ist, ob Fische überhaupt Schmerzen in unserem Sinne
empfinden. Die Maulpartie eines Fisches, mit der er stachlige Beute fängt oder
sogar Muscheln knackt, ist so hart, dass er einen Haken kaum spüren dürfte.
Dafür spricht auch, dass Fische, die vom Haken abkamen, sofort erneut bissen.
(Vor-)Urteil Nr. 2:
ANGLER SIND EINE BEDEUTUNGSLOSE
MINDERHEIT.
Freispruch: Wir können all jene
Politiker, die das glauben und danach handeln, nur warnen! Angler mit ihren
wahlberechtigten Familienmitgliedern könnten bei uns mühelos die
5-Prozent-Hürde überspringen, die zum Einzug in den Bundestag genommen werden
muss. In den EU-Staaten gibt es nach offiziellen Erhebungen 23 Millionen
Angler, was die internationale Popularität des Angelns beweist. Allerdings
haben bei uns weitaus kleinere Interessen-Gruppen eine stärkere Lobby bei
politischen Entscheidungsträgern.
(Vor-)Urteil Nr. 3:
ANGELN GEHÖRT VERBOTEN
.
Freispruch: Geht nicht, denn Angeln
ist vom Gesetzgeber rechtlich zugelassen und in den Landesfischereigesetzen und
umfassenden Verordnungen geregelt.
Fischereibehörden der Länder
beaufsichtigen und kontrollieren das Angeln, das schon aus hegerischen Gründen
legal ist. Nahrungserwerb ist sogar im Tierschutzgesetz als legaler,
vernünftiger Grund für den Fischfang festgeschrieben.
(Vor-)Urteil Nr. 4:
ANGLER ZERTRAMPELN DIE
UFERVEGETATION.
Freispruch: An ihren Gewässern
genießen Angler ein gesetzliches Uferbetretungsrecht, mit dem sie
rücksichtsvoll umgehen. So richten die Angler vielerorts Stege und Ansitzplätze
ein, um die übrigen Uferpartien zu schonen.
(Vor-)Urteil Nr. 5:
ANGLER VERNICHTEN FISCHBESTÄNDE.
Freispruch: Völlig falsch.
Gesetzlich sind Angler zur Fischhege verpflichtet und
wenden jährlich mehr als 50 Millionen Mark für Besatz auf. Sie führen
Fangbücher und machen amtlich genehmigte Bestands-Kontrollfischungen.
Angler sind an einem nach Menge und
Arten reichen Fischbestand interessiert und pflegen ihn (mit hohem finanziellen Aufwand).
(Vor-)Urteil Nr. 6:
ANGLER TUN NICHTS FÜR DIE NATUR.
Freispruch: Absoluter Schwachsinn!
Als vor über 100 Jahren Naturschutz noch ein unbekanntes Wort war, warnten
Angler schon vor der Naturzerstörung an Bach und Fluss. Denn Angler sind am
unbedingten Erhalt naturbelassener Gewässer schon aus
Eigennutz interessiert.
Bundesweit arbeiten sie an
naturnahem Rückbau der Gewässer, betreiben die Wiedereinbürgerung bedrohter
Fischarten. Dazu leisten sie Millionen unbezahlte Arbeitsstunden.
(Vor-)Urteil Nr. 7:
ANGLER STÖREN BRUTVÖGEL.
Freispruch: Wer das behauptet,
kennt nichts vom Angeln und von Anglern. Wo Vögel wassernah nisten, richten
Angler Schutzzonen ein und verzichten während der Brutzeit freiwillig aufs
Angeln - so wie sie es auch während der Laichzeit der Fische halten.
Angler stören nicht, weil sie sich
schon aus Eigeninteresse still verhalten und nicht wie andere Nutzer in
lärmenden Massen auftreten.
(Vor-)Urteil Nr. 8:
ANGLER VERMÜLLEN DIE UFER UND
GEWÄSSER.
Freispruch: Es darf bezweifelt
werden, dass Angler zur Vermüllung unseres Landes so
viel beitragen wie die nicht angelnden Bürger. Kein Zweifel herrscht aber
darüber, dass Angler im Gegensatz zu Nichtanglern an den Gewässern groß
angelegte Müllsammelaktionen durchführen. Wer tonnenweise
Müll mühsam einsammelt, dessen Bewusstsein für saubere Landschaft (und sauberes
Wasser) ist geschärft!
(Vor-)Urteil Nr. 9:
ANGLER HABEN KEINE AHNUNG VOM
UMGANG MIT DER NATUR.
Freispruch: Falsch. Jeder Angler
muss den Fischereischein erwerben, dem eine umfangreiche Prüfung unter Aufsicht
der Landesbehörden voraus geht. Allein im Fachbereich Fischkunde müssen 230
Fragen gelernt werden können, bei Naturschutz und Gewässerkunde sind es 122
Fragen, in der Gesetzeskunde immerhin noch 57. Welche Prüfungen machen
Naturschützer, um über Angler urteilen zu können?
(Vor-)Urteil Nr. 10:
ANGELN IST EIN ARME-LEUTE-SPORT.
Freispruch: Von wegen arme Leute.
Angeln ist in allen Gesellschafts-Schichten zu Hause. Dazu gehören Königliche
Hoheiten genauso wie Staatsmänner und ungezählte Prominente. Global operierende
Groß-Konzerne kaufen weltweit Angelrechte an den besten Gewässern für ihre
prominenten Gäste. Wer eine Woche Lachsangeln in Norwegen oder Island bucht,
gehört sicher nicht zu den Unterprivilegierten.
(Vor-)Urteil Nr. 11:
ANGELN SCHADET DER ERZIEHUNG.
Freispruch: Nein, Angeln fördert
sie! Angelnde Kinder zeichnen kein Fischstäbchen, wenn sie einen Fisch malen
sollen; angelnde Jugendliche erwerben wichtige Umwelt- und Naturkenntnisse, was
sich auch in stark verbesserten Schulnoten in diesem Umfeld bemerkbar macht.
Sie lungern nicht in Spielhallen, Kneipen, vor dem Bildschirm oder in Drogen-Treffs
herum, sondern bewegen sich in freier Natur an der frischen Luft, lernen das
Beachten von Gesetzen und Verordnungen. Fairness und Sozialverhalten in der
Gemeinschaft werden für
Sie selbstverständlich.
(Vor-)Urteil Nr. 12:
ANGELN IST WIRTSCHAFTLICH
BEDEUTUNGSLOS.
Freispruch: Blödsinn, Angeln ist
ein bedeutender Wirtschaftsfaktor in der BRD. Ein Forschungsbericht ergab 1997,
dass allein die 1,4 Millionen amtlich registrierten Angler über 1 Milliarde
Mark umsetzten. Hinzuzurechnen sind noch die Umsätze aus Besatzfischzucht und
-verkauf, Vereinsleben, Immobilienkauf, Verwaltung und Presse.
(Vor-)Urteil Nr. 13:
ANGLER ZAHLEN NICHTS FÜR DIE
NUTZUNG.
Freispruch: Völlig falsch. Jedes
Bundesland kassiert eine jährliche Fischereiabgabe. Überdies muss jeder Angler
pro Angeltag für die Erlaubnis an die Fischereirechtsinhaber zahlen, also vor
allem (über die Pacht) in die Kassen der Kommunen.
(Vor-)Urteil Nr. 14:
ANGELN IST EINE DEGENERATION DER
NEUZEIT.
Freispruch: Völlig falsch, denn
Angeln hat eine lange Tradition. Norwegische Felszeichnungen in Alta zeugen vom Angeln weit vor der Zeitrechnung.
Seit der Erfindung des Buchdrucks
gibt es Angelbücher über die tief verwurzelte Leidenschaft, geboren aus dem
über Million von Jahren erworbenen evolutionären Wissen über Jagd und
Fischerei. Angeln ist eine Naturbegabung. Sie zu unterdrücken, hieße sich an
der Natur des Menschen zu versündigen!
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endlich klarmachen, wer wir sind und was wir tun!